AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Nur für gewerbliche Endkunden (B2B)
Kiesbauer CAD GmbH
GF Wolfgang Kiesbauer
Steinbühlweg 7, 92648 Vohenstrauß
Tel: +49 9651 916300 · Fax: +49 9651 916303
info@kiesbauer.com
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Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kiesbauer CAD GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Kiesbauer CAD GmbH und dem Kunden über IT-Dienstleistungen (z. B. Support, Fernwartung, Vor-Ort-Service, Beratung, Projekte) sowie die Lieferung von Hardware. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Kiesbauer CAD GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Kiesbauer CAD GmbH in Kenntnis der Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen Vereinbarungen (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung, Projektvertrag) gehen die individuellen Vereinbarungen vor.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote
- Angebote der Kiesbauer CAD GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
-
Der Vertrag kommt zustande durch
- schriftliche Auftragsbestätigung der Kiesbauer CAD GmbH,
- Lieferung der Ware oder Beginn der Leistungserbringung oder
- Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (E-Mail, Brief, Fax).
- Bestellungen des Kunden gelten erst mit Zugang der Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn durch die Kiesbauer CAD GmbH als angenommen.
- Für den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder das Angebot der Kiesbauer CAD GmbH maßgeblich.
§ 3 Leistungsumfang
- IT-Dienstleistungen (Fernwartung, Vor-Ort-Service, Systembetreuung, Beratung, Projekte) erbringt die Kiesbauer CAD GmbH nach den anerkannten Regeln der Technik mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB; ein Erfolg wird nicht garantiert.
- Hardware liefert die Kiesbauer CAD GmbH als Kaufsache gemäß dem vereinbarten Angebot. Geringfügige handelsübliche Abweichungen in Ausführung, Farbe oder Modell durch Herstelleränderungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
- Softwarelizenzen Dritter: Vermittelt oder überlässt die Kiesbauer CAD GmbH Software Dritter (z. B. Microsoft 365, Antivirus- oder Backup-Lösungen), gelten vorrangig die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Kiesbauer CAD GmbH tritt insoweit als Händler bzw. Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für Funktionsumfang und Verfügbarkeit der Herstellerleistung.
- Leistungsänderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Mehraufwände werden nach dem aktuell gültigen Stundensatz der Kiesbauer CAD GmbH abgerechnet, sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt der Kiesbauer CAD GmbH alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Zugänge (z. B. Serverzugriff, VPN, Admin-Rechte) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Bei Vor-Ort-Einsätzen stellt der Kunde einen geeigneten Arbeitsplatz sowie einen kompetenten Ansprechpartner kostenlos bereit.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Wartungs-, Installations-, Konfigurations- oder Reparaturarbeit eine vollständige und aktuelle Datensicherung seiner Systeme durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Näheres regelt § 10.
- Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, ist die Kiesbauer CAD GmbH berechtigt, entstehende Mehraufwände nach dem jeweils gültigen Stundensatz zu berechnen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten wie Anfahrt, Versand und Verpackung sind in den jeweiligen Artikel- und Stundensatzpositionen enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
- Leistungen ohne vereinbarten Festpreis werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen der Kiesbauer CAD GmbH abgerechnet. Der aktuell gültige Stundensatz wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Die Kiesbauer CAD GmbH ist berechtigt, bei größeren Aufträgen oder Projekten angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 6 Liefer- und Leistungszeiten
- Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden (§ 4) sowie die rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten der Kiesbauer CAD GmbH voraus.
- Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Lieferkettenstörungen, Energieversorgungsengpässen, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, Epidemien und Pandemien) berechtigen die Kiesbauer CAD GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind bereits erbrachte Teilleistungen anteilig zu vergüten; für beschaffte und nicht mehr rückgebbare Hardware und Materialien gilt § 12 Abs. 3 entsprechend.
- Der Gefahrübergang bei Hardware erfolgt mit Übergabe an den Kunden bzw. bei Versand mit Übergabe an das Transportunternehmen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Kiesbauer CAD GmbH (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Die Kiesbauer CAD GmbH nimmt die Abtretung an.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Kiesbauer CAD GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 8 Gewährleistung
- Hardware (Neuware): Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Wird die Hardware in ein Bauwerk eingebaut, gilt § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
- Hardware (Gebrauchtware): Die Sachmängelhaftung ist vollständig ausgeschlossen; ausgenommen sind Mängel, die die Kiesbauer CAD GmbH arglistig verschwiegen hat. Garantien werden für gebrauchte Hardware nicht übernommen; mündliche Aussagen von Mitarbeitern begründen keine Garantie und sind nur verbindlich, wenn sie von der Kiesbauer CAD GmbH schriftlich bestätigt wurden.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform gegenüber der Kiesbauer CAD GmbH zu rügen (§ 377 HGB).
- Bei berechtigter Mängelrüge leistet die Kiesbauer CAD GmbH nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder zurücktreten.
- IT-Dienstleistungen: Bei mangelhaft erbrachten Dienstleistungen hat die Kiesbauer CAD GmbH das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. Nacherfüllungsansprüche bestehen nur, soweit der Kunde Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzeigt.
- Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Lagerung, natürlichen Verschleiß, Eingriffe Dritter sowie für Mängel, die auf vom Kunden gestellten oder geänderten Komponenten, Daten oder Umgebungen beruhen.
§ 9 Haftung
- Die Kiesbauer CAD GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, und für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Kiesbauer CAD GmbH der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Betragsmäßige Haftungsobergrenze: Die Haftung der Kiesbauer CAD GmbH nach den Absätzen 2 und 5 ist je Schadensereignis zusätzlich der Höhe nach auf 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) und für alle innerhalb eines Kalenderjahres eintretenden Schadensereignisse auf insgesamt 1.000.000 € (in Worten: eine Million Euro) begrenzt. Mehrere auf derselben Ursache beruhende Schäden gelten dabei als ein Schadensereignis. Diese Begrenzung entspricht der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der Kiesbauer CAD GmbH für Sach- und Vermögensschäden. Sie gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1. Auf Wunsch des Kunden kann gegen Übernahme der zusätzlichen Versicherungsprämie eine höhere Deckungssumme vereinbart werden.
- Eine weitergehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden — ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 eingreift oder die Kiesbauer CAD GmbH eine Kardinalpflicht i.S.d. Absatzes 2 verletzt hat; in letzterem Fall bleibt die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Haftung bei Datenverlust: Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Kiesbauer CAD GmbH.
§ 10 Datensicherung
- Der Kunde ist für eine regelmäßige, tagesaktuelle und dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
- Vor jeder Wartungs-, Installations-, Konfigurations- oder Reparaturarbeit durch die Kiesbauer CAD GmbH hat der Kunde sicherzustellen, dass eine vollständige und aktuelle Datensicherung vorliegt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden führt die Kiesbauer CAD GmbH gegen gesonderte Vergütung eine Sicherung durch.
- Eine Verletzung dieser Pflicht kann die Haftung der Kiesbauer CAD GmbH für Datenverluste nach § 9 Abs. 5 mindern oder ausschließen.
§ 11 Geheimhaltung
- Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden.
- Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort, solange und soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
- Die Kiesbauer CAD GmbH verpflichtet ihre Mitarbeiter und eingesetzte Subunternehmer in gleichem Umfang zur Verschwiegenheit.
§ 12 Stornierung und Auftragsabbruch
- Der Kunde kann einen Auftrag jederzeit in Textform stornieren oder abbrechen. In diesem Fall hat die Kiesbauer CAD GmbH Anspruch auf Vergütung aller bis zum Eingang der Stornierung tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwände zum vereinbarten oder gültigen Stundensatz.
- Bei Stornierung eines Festpreisauftrags vor Leistungsbeginn hat die Kiesbauer CAD GmbH Anspruch auf Ersatz des tatsächlich entstandenen Planungsaufwands (z. B. Kalkulation, Lieferantenanfragen, interne Abstimmung) zum gültigen Stundensatz. Der Planungsaufwand wird dem Kunden auf Verlangen nachvollziehbar belegt.
- Bereits bestellte oder beschaffte Hardware und Materialien werden dem Kunden zum Einstandspreis zuzüglich Handling-Aufwand in Rechnung gestellt; eine Rücknahme ist ausgeschlossen, sofern die Ware nicht mangelhaft ist.
§ 13 Nutzungsrechte
- Erstellt die Kiesbauer CAD GmbH im Rahmen der Leistungserbringung eigene Arbeitsergebnisse (z. B. Skripte, Konfigurationsdateien, Automatisierungen, Dokumentationen), verbleiben die Urheberrechte hieran bei der Kiesbauer CAD GmbH.
- Der Kunde erhält mit Erbringung der jeweiligen Leistung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck. Die Kiesbauer CAD GmbH ist berechtigt, dieses Nutzungsrecht durch schriftliche Erklärung zu entziehen, wenn der Kunde mit fälligen Vergütungsansprüchen trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen weiterhin in Verzug ist. Der Entzug ist ausgeschlossen, wenn er außer Verhältnis zur Höhe des ausstehenden Betrags und zur Bedeutung der Arbeitsergebnisse für den laufenden Betrieb des Kunden steht.
- Die Kiesbauer CAD GmbH ist berechtigt, allgemeine Methoden, Werkzeuge, Templates und Know-how, die im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt oder eingesetzt wurden, ohne Einschränkung für andere Zwecke weiterzuverwenden, solange keine vertraulichen Kundeninformationen offenbart werden.
§ 14 Freistellung
- Der Kunde stellt die Kiesbauer CAD GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ausführung von ausdrücklichen Weisungen des Kunden entstehen, insbesondere aus der Installation von durch den Kunden bereitgestellter oder ausgewählter Software, der Umsetzung von Konfigurationsvorgaben des Kunden oder der Nutzung von durch den Kunden geliefertem Material.
- Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung in angemessener Höhe. Der Kunde ist verpflichtet, die Kiesbauer CAD GmbH unverzüglich zu informieren, sobald Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, und die Abwehr solcher Ansprüche nach Kräften zu unterstützen.
- Die Freistellungspflicht entfällt, soweit die Kiesbauer CAD GmbH auf die schädigende Handlung hätte hinweisen oder sie hätte verhindern können und dies schuldhaft unterlassen hat.
§ 15 Datenschutz
- Die Kiesbauer CAD GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, den Rechten des Betroffenen und den technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Kiesbauer CAD GmbH.
- Soweit die Kiesbauer CAD GmbH im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden als Auftragsverarbeiterin i.S.d. Art. 28 DSGVO verarbeitet (z. B. bei Fernwartung, Cloud-Administration oder Managed Services), wird vor Leistungsbeginn ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abgeschlossen. Ein entsprechendes Muster übermittelt die Kiesbauer CAD GmbH dem Kunden auf Anfrage; der Abschluss des AV-Vertrags ist Voraussetzung für den Beginn der betreffenden Leistung. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen, in denen noch kein AV-Vertrag abgeschlossen wurde und eine Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO vorliegt, ist die Kiesbauer CAD GmbH berechtigt, die betreffende Leistung bis zum Abschluss des AV-Vertrags zu suspendieren; dies stellt keine Vertragsverletzung dar.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Kiesbauer CAD GmbH in Vohenstrauß.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Weiden i.d.OPf. Die Kiesbauer CAD GmbH bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.